Haltung
Wachteln sind sozial lebende Tiere, eine Einzelhaltung ist daher verboten. Das Gehege muss den Mindestanforderungen entsprechen. Beispielsweise muss 6 Wachteln eine Fläche von mindestens 0,5 m2 bei einer Höhe von mindestens 50 cm zur Verfügung stehen. Werden mehr als 6 Tiere in einem Gehege gehalten, ist die Fläche um mindestens 0,045 m2 für jede zusätzliche Wachtel zu vergrössern. Diese Fläche mag auf den ersten Blick etwas befremdet wirken, hat jedoch auch seine Berechtigung. Sobald die Tiere eine zu grosse Fläche haben, kommt es unweigerlich zu Revierbildungen und Streitigkeiten. Dies führt zu Stress und kann im schlimmsten Fall auch zu gegenseitigem Verletzen führen. Gestresste Tiere legen auch weniger Eier! Daher sollen die Stallflächen, immer mit der Tieranzahl, gut überlegt sein. Im Gehege sollten genügend Verstecke und Rückzugsmöglichkeiten für eine ungestörte Eiablage vorhanden sein. Zwingend notwendig ist ein Staubbad. Dieses benötigen die Tiere für das Gefieder. Ausserdem ist Kalk für den Knochenbau unverzichtbar, denn über die Nahrung nehmen sie nicht genug Kalzium auf. Deshalb ist es sinnvoll Muschelgrit zuzufüttern. Der zugesetzte Kalk trägt zur Bildung fester Eierschalen bei. Die Quarz- und Rotsteine unterstützen eine optimale Verdauungstätigkeit. Japanwachteln sind kälte- und wetterempfindlich und brauchen Schutz vor extremen Temperaturen, Nässe sowie Wind und Durchzug. Daher muss das gesamte Gehege mit einem wetterfesten Dach geschützt sein, Seitenwände sollten mit abnehmbarem Nässe- und Windschutz versehen werden. Es ist auch darauf zu achten, dass die Tiere nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden, eine zu helle Umgebung macht sie agressiv. Eine angemessene Unterkunft muss so gebaut, betrieben und belüftet werden, dass darin das ganze Jahr ein passendes Klima herrscht. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche ist mit einem geeigneten Material (z.B. Hanfeinstreu, Hobelspäne oder Kornspreu) einzustreuen.
Futter
Wasser und Futter muss immer zur freien Verfügung stehen. Bei Gruppen von mehr als zehn Tieren müssen auch mindestens 2 Wasser- und Futterbehälter angeboten werden. Wachtelfutter kann bei uns bezogen werden.
Bewilligung
Wachteln sind Wildtiere und daher im Grundsatz bewilligungspflichtig. Wer jedoch privat höchstens 50 Tiere pflegt und keine Nachzucht verkauft, benötigt keine spezifische Ausbildung und Bewilligung. Wer bei uns mehr als 50 Tiere beziehen oder seinen Bestand auf mehr als 50 Tiere ausbauen möchte, muss uns aus rechtlichen Gründen die entsprechende kantonale Bewilligung vorlegen.
Meldepflicht
So wie es für alle Hausgeflügelarten gilt, ist seit dem 1. Januar 2010 eine Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen, egal ob Sie ein Tier oder 50 Tiere besitzen. Das heisst jedes Hausgeflügel ist meldepflichtig. Dies ist im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Tierseuchen sicher verständlich.
Link
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/wachteln.html